John Marshall Harlan

John Marshall Harlan um 1890

John Marshall Harlan (* 1. Juni 1833 im Boyle County, Kentucky; † 14. Oktober 1911 in Washington, D.C.) war ein amerikanischer Jurist und von 1877 bis zu seinem Tod Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Er wurde in Nachfolge von David Davis zum 44. Richter in der Geschichte des Gerichts berufen und war einer der ersten Verfassungsrichter in den USA, der einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaft erlangt hatte. Seine juristische Bildung beruhte also im Gegensatz zu seinen meisten Vorgängern und Kollegen nicht, wie damals üblich, auf einem bloßen Lehrverhältnis in einer Anwaltskanzlei.

Bekannt wurde er vor allem durch die kontroverse Entscheidung des Gerichtshofs im Mai 1896 im Fall Plessy v. Ferguson, mit welcher der Oberste Gerichtshof die Gesetzgebung zur Rassentrennung in den Südstaaten für verfassungsgemäß erklärte. Harlan, selbst ein ehemaliger Sklavenhalter, lehnte die 7-zu-1-Entscheidung als einziger Richter ab. In seiner Minderheitsmeinung sagte er voraus, dass das Urteil als Schande in die Geschichte des Gerichts eingehen würde. Der auf dem Urteil basierende Grundsatz „Separate but equal“, der in den folgenden Jahrzehnten die juristische und soziale Grundlage für die Rassentrennung definierte, wurde 1954 durch die Entscheidung Brown v. Board of Education aufgehoben.

Harlans Amtsdauer von 34 Jahren zählt zu den längsten in der Geschichte des Obersten Gerichtshofs. Kennzeichnend für sein Wirken als Richter war, dass er in rund einem Viertel seiner in den Urteilen abgegebenen Stellungnahmen eine andere Position als die Mehrheit seiner Kollegen vertrat. Er zählt damit zu einer Reihe von Richtern in der Geschichte des Gerichts, die auf Grund ihrer oft von der Richtermehrheit abweichenden Meinung als great dissenter („große Abweichler“) bezeichnet werden, und gilt als einer der herausragendsten Verfassungsrichter in der Geschichte der Vereinigten Staaten.[1]

  1. Albert P. Blaustein, Roy M. Mersky: Rating Supreme Court Justices. In: ABA Journal. 58/1972. American Bar Association, S. 1183–1190, ISSN 0747-0088

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